Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie richtig fachlich, gesund und sicher arbeiten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie regelmäßig zu unterweisen. Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Darüber hinaus fordert die Berufsgenossenschaft im § 4 „Unterweisung der Versicherten“ der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1 „Grundsätze der Prävention“, dass die Unterweisungen mindestens einmal jährlich erfolgen sowie schriftlich dokumentiert werden müssen. Auszubildende unter 18 Jahren müssen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) mindestens halbjährlich unterwiesen werden.
Inhalt:
– Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
– Arbeits- und Wegeunfälle
– Verhalten bei Notfällen
– Gefährdung durch Staub
– Brandschutz (Feuerlöscher)
– elektrische Betriebsmittel
– Umgang mit Gefahrstoffen
– Ladungssicherung
– Heben und Tragen
Referentin: Rita Münch, Fachkraft für Arbeitssicherheit, uve Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH
Termine und Orte: Die Unterweisungen finden jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr am
– 19. September 2016 bei Winkler & Gräbner GmbH; Niedersedlitzer Str. 68; 01257 Dresden – ausgebucht
– 20. September 2016 bei Farben Schultze, Theresienstraße 2; 04105 Leipzig – abgesagt
– 10. Oktober 2016 bei der MEGA eG; Gewerbepark Niedergurig; 02694 Niedergurig – ausgebucht
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.farbwerk-akademie.de/seminare/arbeitsschutzunterweisung-fuer-mitarbeiter/