Ab 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsfrist das einheitliche EU-Datenschutzrecht – als Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), ohne dass diese vorher durch die einzelnen Gesetzgeber umgesetzt werden muss. Viele Regelungen ähneln geltendem Recht, viele weitere sind neu, müssen aber ab diesem Stichtag beachtet werden.
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